Befahrungsregelungen der Böhme

Wie überall in unserem Lande gibt es auch für den Kanu- und Kajakverkehr auf unseren Wasserstrassen Regeln, die wir einhalten sollten.
Daher gelten grundsätzlich ähnliche Regeln, wie im Straßenverkehr:

Die Promillegrenzen im Überblick:

  • Ab 0,3 Promille (Relative Fahrunsicherheit): Wenn Sie alkoholbedingt Fahrfehler machen, ein unruhiges Boot führen oder an einem Unfall beteiligt sind, liegt bereits ab diesem Wert eine Straftat vor.
  • Ab 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit): Dies ist die generelle Obergrenze auf deutschen Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen. Das Bootfahren ab diesem Wert ist auch ohne auffälliges Fahrverhalten verboten.
  • Ab 1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit): Genau wie beim Autofahren gilt man ab diesem Wert als absolut unfähig, ein Fahrzeug sicher zu führen. Es liegt automatisch eine Straftat vor – unabhängig davon, ob man auffällig gefahren ist oder nicht.
  • 0,0 Promille (Absolutes Verbot):
Die THCgrenzen im Überblick:

  • Für Bundeswasserstraßen im Binnenbereich (geregelt über die Anlage 10 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) sowie für viele Landesgewässer wird in der Praxis der gleiche Orientierungswidrigkeiten-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC angewendet.
  • Wer ein Boot (oder auch ein Stand-Up-Paddle-Board / SUP, Kajak oder Kanu) mit einem Wert darüber führt, muss mit einem Bußgeld ab 500 Euro rechnen.
Weitere Befahrregeln im Überblick:

Weitere Regeln sind in den Befahrungsregelungen niedergeschrieben und diese gibt es für jeden Fluss in unserem Land. Wir bitten um Einhaltung dieser Regeln, die Sie auch unter den Link abrufen können.

Die Böhme ist ein Kleinfluß von etwa 60 km Länge.
Sie ist befahrbar von km 1,6 Brücke Tetendorf bis zur Mündung in die Aller.
Auf eine Befahrung mit Canadiern sollte man aus Naturschutzgründen verzichten.

Die Abschnitte im einzelnen:

Das Befahren der Böhme ab der Einstiegstelle Tetendorf flussabwärts zulässig
jedoch ausschließlich

a) mit Kanadiern und Kajaks in der Zeit vom 16.07.– 28./29.02. eines Jahres,

b) mit Kanadiern nur, soweit der Wasserstand an dem amtlichen Pegel Brock einen
Mindestwasserstand von 145 cm / NN + 40,85 m nicht unterschreitet sowie mit
Einer- und Zweier-Kajaks nur, soweit der Wasserstand an dem amtlichen Pegel
Brock einen Mindestwasserstand von 140 cm/NN+40,80 m nicht unterschreitet
und nur,

c) soweit ausschließlich an den in der maßgeblichen Karte gekennzeichneten
Stellen ein- und ausgestiegen bzw. angelandet wird, ausgenommen von der
Einschränkung ist überall das Anlanden zum Zwecke des Umtragens an nicht
passierbaren Hindernissen wie Wehren, Bäumen u.ä.).

Ferner ist das Befahren der Böhme ganzjährig entsprechend der in der
maßgeblichen Karte dargestellten Bereiche zulässig

a) ab der Bootsstation in Bad Fallingbostel bis zur Brücke Untergrünhagen,

b) innerhalb der Stadt Walsrode ab Eisenbahnbrücke bis Wehranlage an der Mühle
Plötz ganzjährig. Ein- und Ausstiege für den Streckenabschnitt befinden sich
lediglich am Kloster und an der Ostdeutschen Allee.

Auskunft beim Landkreis Heidekreis Tel.: 05191 / 970-781 (Herr Heine).
oder beim Abteilungsleiter Kanuabteilung.

Informationskarte Ein- und Aussatzstellen an der Böhme
Verordnung des Landkreises
Quelle: Heidekreis (ehem. Kreis Soltau-Fallingbostel), Natur- und Landschaftsschutz