Schulsport: Kanutouren
Zu den häufigsten Fragen im Bereich des Kanu-Schulsports finden Sie nachfolgend einige Anregungen und Empfehlungen. Auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer und Schulbezirke können wir allerdings nicht eingehen. Bitte beachten Sie immer Ihre regionalen Gegebenheiten, die personellen Bedingungen Ihrer Teilehmergruppe sowie die für Ihren Schulbezirk geltenden aktuellen Regelungen (haftungsrechtliche Verordnungen, Bestimmungen für den Schulsport sowie sonstige Richtlinien und Erlasse).
Welche Qualifikation benötigt die Leiterin bzw. der Leiter einer kanusportlichen Aktivität?
Die Leiterin bzw. der Leiter einer kanusportlichen Aktivität sollte eine
- sichere Bootsbeherrschung auch bei ungünstigen Gewässer und Witterungsbedingungen,
- umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten in Theorie und Praxis des Kanusports,
- möglichst eine Rettungsschwimmerausbildung (nicht älter als zwei Jahre) sowie eine Erste-Hilfe-Ausbildung über acht Doppelstunden (nicht älter als zwei Jahre) vorweisen.
Einige Bundesländer schreiben den Besuch eines Grundkurses oder eine Übungsleiter/innen-Qualifikation vor. Bitte prüfen Sie das für Ihren Schulbezirk geltende Anforderungsprofil zur Durchführung von kanusportlichen Aktivitäten und beachten Sie die Richtlinien Ihres zuständigen Kultusministeriums betreffend Wandertage, Lehrfahrten etc..
Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen die Schülerinnen und Schüler beherrschen?
Es sollte immer gewährleistet sein, dass alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sicher schwimmen können. Darüber hinaus ist eine normale körperliche Fitness erforderlich.
- Nichtschwimmer gehören nicht ins Boot,
- auch dann nicht, wenn sie Schwimmwesten tragen !
Welche Kriterien sind bei der Auswahl des Gewässers zu beachten?
Sie sollten für Ihre geplante Kanu-Tour möglichst Flüsse mit ruhigem Wasser und keinem oder nur geringem Schiffsverkehr auswählen. Erkundigen Sie sich nach dem Wasserstand, Gefahrenstellen, Befahrungsregelungen, dem Flußverlauf und Baumaßnahmen des ausgewählten Gewässers. Aktuelle Flußführer Ihrer Region erhalten Sie bei der
DKV Wirtschafts- und Verlags-GmbH
Was ist unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten zu beachten?
Als Lehrkraft haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ihrem Alter entsprechend beaufsichtigt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist vor Planung und Durchführung einer derartigen Veranstaltung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Darüber hinaus müssen Sie sich als Lehrkraft rechtzeitig davon überzeugen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind. Ebenso müssen Sie IhreTeilnehmergruppe vor Beginn der kanusportlichen Aktivität über die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen belehren.
Führen Sie die geplante Kanu-Tour am besten mit einer zweiten Lehrkraft durch, so daß eine Person vorne und eine zweite Person am Ende der Paddelgruppe fährt.
Kanu-Klassenfahrten und Kanu-Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer
Kanu-Wandersporttage und Kanu-Klassenfahrten stellen eine reizvolle Alternative zum Schulwandertag oder zur üblichen Kursabschlussfahrt dar. Eine kanusportliche Aktivität bietet ein Medium für anschauliches und ganzheitliches Lernen im Einklang mit der Natur. Gerne beraten wir Sie bei der Planung und Durchführung einer derartigen Veranstaltung.
Organisierte Kanu-Klassenfahrten und Kanu-Wandertage können auch unter finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten ein interessantes Angebot darstellen, da die meisten Schulen über kein eigenes Bootsmaterial und entsprechendes Zubehör verfügen und oftmals Schwierigkeiten haben, den Bootstransport zu organisieren.
Einige Landes-Kanu-Verbände bieten interessierten Lehrkräften Informationsveranstaltungen zum Kanu-Schulsport sowie zielgruppenspezifische Grund- und Aufbaukurse an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Landesverband nach entsprechenden Angeboten und/oder erfragen Sie die Kontaktperson in Sachen Schulsport.
Quelle: DKV