Befahrungsregelungen der Böhme

Wie überall in unserem Lande gibt es auch für den Kanu- und Kajakverkehr auf unseren Wasserstrassen Regeln, die wir einhalten sollten.
Diese Regeln sind in den Befahrungsregelungen niedergeschrieben und diese gibt es für jeden Fluss in unserem Land. Wir bitten um Einhaltung dieser Regeln, die Sie auch unter den Link abrufen können.

Die Böhme ist ein Kleinfluß von etwa 60 km Länge.
Sie ist befahrbar von km 1,6 Brücke Tetendorf bis zur Mündung in die Aller.
Auf eine Befahrung mit Canadiern sollte man aus Naturschutzgründen verzichten.

Es gelten auf der Böhme Befahrungsregelungen.

Laut Sperrverordnung des Landkreises Soltau-Fallingbostel vom 18.12.98 ist:

  1. eine Befahrung von km 0,0 bis km 1,6 ganzjährig verboten.
  2. ab km 1,6 bis zur Mündung darf die Böhme in der Zeit vom 01.03. bis. 15.07. eines jeden Jahres nicht befahren werden.
  3. in der restlichen Zeit des Jahres darf nur gepaddelt werden, wenn die Pegel an der Einsatzstelle dies zulassen (Unterkante der roten Markierung darf nicht unterschritten werden)
    Leider können die Pegelstände nirgens abgefragt werden.
  4. es darf nur an den offiziellen Einsatzstellen ein- und ausgesetzt werden.
  5. es besteht ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot von der Wasserseite her.
  6. es besteht ein ganzjähriges Ausnahmegebot für das Befahren in Bad Fallingbostel und Walsrode.

Auskunft beim Landkreis Heidekreis Tel.: 05191 / 970-781 (Herr Heine).
oder beim Abteilungsleiter Kanuabteilung.

Informationskarte Ein- und Aussatzstellen an der Böhme
Verordnung des Landkreises
Quelle: Heidekreis (ehem. Kreis Soltau-Fallingbostel), Natur- und Landschaftsschutz